Rechtsprechung
SG Stade, 27.09.2011 - S 34 SF 26/11 E |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 73 Abs. 2 SGG; § 193 Abs. 2 SGG
Auslagen des Verbandsvertreters i.R.e. Klageverfahrens sind bei fehlender Rechtsgrundlage in der Vereinssatzung nicht erstattungsfähig; Erstattungsfähigkeit von Auslagen des Verbandsvertreters i.R.e. Klageverfahrens bei fehlender Rechtsgrundlage in der Vereinssatzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslagen des Verbandsvertreters i.R.e. Klageverfahrens sind bei fehlender Rechtsgrundlage in der Vereinssatzung nicht erstattungsfähig; Erstattungsfähigkeit von Auslagen des Verbandsvertreters i.R.e. Klageverfahrens bei fehlender Rechtsgrundlage in der Vereinssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- SG Hannover, 12.01.2010 - S 34 SF 151/09
Auszug aus SG Stade, 27.09.2011 - S 34 SF 26/11
Diesen Anforderungen genügt die Satzung des D. e.V. nicht (vgl auch SG Hannover, Beschluss vom 12. Januar 2010 - S 34 SF 151/09 E). - BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten - …
Auszug aus SG Stade, 27.09.2011 - S 34 SF 26/11
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. März 2007 - B 9a SB 3/05 R) können grundsätzlich Kosten für einen Verbandsvertreter notwendiger Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Widerspruchsverfahren nach § 63 Abs. 1 SGB X darstellen.